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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91 (Z)   

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OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91 (Z) (https://dejure.org/1991,2398)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.07.1991 - Ss 209/91 (Z) (https://dejure.org/1991,2398)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - Ss 209/91 (Z) (https://dejure.org/1991,2398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Statthaftigkeit; Beschluss; Geldbuße; Verfahrensrüge; Verfristeung; Unzulässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Differenzierung zwischen unzulässig, im Sinne von nicht statthaft und unzulässig wegen Nichteinhaltung von Fristen und Formen eines Rechtsmittels; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig wegen verspäteter Einlegung derselben; Statthaftigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 09.06.1989 - Ss 256/89
    Auszug aus OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91
    Einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gibt es bei Beschlüssen nach § 72 OWiG nicht (SenE vom 09.06.1989 - Ss 256/89 (B) - = DAR 1990, 32 = NZV 1989, 401 = VRS 77, 278 m.w.N.).

    Gegen einen Beschluß nach § 72 OWiG, durch den ausschließlich eine Geldbuße von nicht mehr als 200,- DM festgesetzt wurde, ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG gegeben (SenE vom 09.06.1989 - Ss 256/89 (B) - = DAR 1990, 32 = NZV 1989, 401 = VRS 77, 278 = VM 1990 Nr. 7).

    Im Fall, des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG ist die Rechtsbeschwerde allerdings nur zulässig erhoben, wenn eine Verletzung des § 72 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 OWiG in ordnungsgemäßer Form (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) gerügt wird (BGHSt 23, 298; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 09.06.1989 - Ss 256/89 (B) - und SenE vom 26.04.1991 - Ss 178/91 (B) - Göhler OWiG, 9. Aufl., § 79 Rdnr. 15 m.w.N.).

  • BGH, 07.07.1970 - 5 StR 230/70

    Verfahrensmangel - Rechtsbeschwerde - Verfahrensfehler

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91
    Im Fall, des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 OWiG ist die Rechtsbeschwerde allerdings nur zulässig erhoben, wenn eine Verletzung des § 72 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 OWiG in ordnungsgemäßer Form (§ 79 Abs. 3 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) gerügt wird (BGHSt 23, 298; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen vom 09.06.1989 - Ss 256/89 (B) - und SenE vom 26.04.1991 - Ss 178/91 (B) - Göhler OWiG, 9. Aufl., § 79 Rdnr. 15 m.w.N.).

    Eine Nachprüfung aller in Betracht kommenden Verfahrensfehler würde aber das Rechtsbeschwerdegericht überfordern (BGHSt 23, 298, 299; BayObLG VRS 44, 50, 53).

  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 13/84

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91
    Die Rechtsbeschwerde ist in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift vielmehr auch bei anderen Rechtsverletzungen zulässig (vgl. Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 72 Rdnr. 70 ff), z.B. dann, wenn kein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs erfolgt ist oder das rechtliche Gehör zu diesem Hinweis nicht gewährt worden ist (BGHSt 32, 394, 397, 403; BGH NJW 1977, 723), wenn Beweismittel zum Nachteil des Betroffenen verwertet wurden, über deren Verhandensein der Betroffene nicht unterrichtet war (BayObLG VRS 53, 285 und bei Ruth DAR 1986, 251; Göhler, a.a.O., § 72 Rdnr. 26) oder wenn ohne vorherigen Hinweis der Schuldspruch auf andere als die im Bußgeldbescheid angeführten rechtlichen Gesichtspunkte gestützt wird (BayObLG VRS 61, 220; SenE vom 12.01.1990 - Ss 605/89 (Z) -).
  • BGH, 21.12.1976 - 4 StR 194/76

    Zulässigkeit und Wirksamkeit der Ersatzzustellung an den Ehegatten bei

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91
    Die Rechtsbeschwerde ist in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift vielmehr auch bei anderen Rechtsverletzungen zulässig (vgl. Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 72 Rdnr. 70 ff), z.B. dann, wenn kein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs erfolgt ist oder das rechtliche Gehör zu diesem Hinweis nicht gewährt worden ist (BGHSt 32, 394, 397, 403; BGH NJW 1977, 723), wenn Beweismittel zum Nachteil des Betroffenen verwertet wurden, über deren Verhandensein der Betroffene nicht unterrichtet war (BayObLG VRS 53, 285 und bei Ruth DAR 1986, 251; Göhler, a.a.O., § 72 Rdnr. 26) oder wenn ohne vorherigen Hinweis der Schuldspruch auf andere als die im Bußgeldbescheid angeführten rechtlichen Gesichtspunkte gestützt wird (BayObLG VRS 61, 220; SenE vom 12.01.1990 - Ss 605/89 (Z) -).
  • BayObLG, 09.07.1981 - 1 ObOWi 206/81

    Rechtsbeschwerde; Bußgeldbescheid; Verurteilung; Gründe; Bußgeld;

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91
    Die Rechtsbeschwerde ist in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift vielmehr auch bei anderen Rechtsverletzungen zulässig (vgl. Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 72 Rdnr. 70 ff), z.B. dann, wenn kein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs erfolgt ist oder das rechtliche Gehör zu diesem Hinweis nicht gewährt worden ist (BGHSt 32, 394, 397, 403; BGH NJW 1977, 723), wenn Beweismittel zum Nachteil des Betroffenen verwertet wurden, über deren Verhandensein der Betroffene nicht unterrichtet war (BayObLG VRS 53, 285 und bei Ruth DAR 1986, 251; Göhler, a.a.O., § 72 Rdnr. 26) oder wenn ohne vorherigen Hinweis der Schuldspruch auf andere als die im Bußgeldbescheid angeführten rechtlichen Gesichtspunkte gestützt wird (BayObLG VRS 61, 220; SenE vom 12.01.1990 - Ss 605/89 (Z) -).
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91
    Ebenso wie nach wirksamem Rechtsmittelverzicht (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 181 = Strafverteidiger 1984, 145; SenE vom 24.11.1989 - Ss 589/89 -) kommt es bei einem nicht statthaften Rechtsmittel nicht mehr auf die Einhaltung der Rechtsmittelfrist an (OLG Köln, 3. Strafsenat, Beschluß vom 19.08.1983 - 3 Ss 493/83 - SenE vom 18.11.1986 - Ss 678/86 - jeweils zu 1.55 Abs. 2 JGG; anderer Ansicht: BayObLGSt. 72, 169 = VRS 44, 50; OLG Karlsruhe, Justiz 1973, 400; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 346 Rdnr. 14; Rebmann/Roth-Hermann, OWiG, 2. Aufl., Stand: Januar 1991, § 79 Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1990 - 1 Ws 528/90
    Auszug aus OLG Köln, 02.07.1991 - Ss 209/91
    Die Frage der Statthaftigkeit ist vorrangig zu prüfen (so zutreffend OLG Düsseldorf NZV 1990, 444 = VM 1991 Nr. 6 = VRS 80, 39).
  • OLG Köln, 10.01.1995 - Ss 231/94
    Diese ist nur zulässig, wenn eine Verletzung des § 72 Abs. 1 Satz 1 und 2 OWiG in ordnungsgemäßer Form (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG ) gerügt wird (Senatsentscheidungen NZV 1989, 401 = VRS 77, 278 und NZV 1991, 441 = VRS 81, 387 ; Senatsentscheidung vom 11.11.1994 - Ss 483/94; Göhler, OWiG , 10. Aufl., § 72 Rdnr 78 und § 79 Rdnr 15).

    Entspricht eine solche Verfahrensrüge dem Formerfordernis nicht, ist das Rechtsmittel - entgegen der Ansicht des OLG Rostock (NStZ 1993, 597 = VRS 86, 70 ) zwar statthaft, aber unzulässig (Senatsentscheidung NZV 1991, 441 = VRS 81, 387 ).

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3 ObOWi 64/94
    Im Hinblick auf die Ansicht des OLG Köln (NZV 1991, 441 ), wonach eine Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß nach § 72 OWiG , durch den eine Geldbuße von nicht mehr als 200,-- DM festgesetzt worden ist, immer statthaft sei, bedarf es keiner Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG , da sich nach dieser Meinung überhaupt keine Konkurrenz verschiedener Unzulässigkeitsgründe ergäbe, sondern es allein bei der Nichteinhaltung der Vorschrift über die Frist und Form der Beschwerdebegründung verbliebe.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 5 Ss (OWi) 235/91 - (OWi) 106/91 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8379
OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 5 Ss (OWi) 235/91 - (OWi) 106/91 I (https://dejure.org/1991,8379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.1991 - 5 Ss (OWi) 235/91 - (OWi) 106/91 I (https://dejure.org/1991,8379)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 1991 - 5 Ss (OWi) 235/91 - (OWi) 106/91 I (https://dejure.org/1991,8379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 289
  • NZV 1991, 441
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